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   VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08   

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VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08 (https://dejure.org/2010,26197)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.05.2010 - 19 A 167.08 (https://dejure.org/2010,26197)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 19 A 167.08 (https://dejure.org/2010,26197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Gebäudes in eine prostitutive Einrichtung; Verstoß eines Vorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme wegen einer befürchteten Niveauabsenkung und Bewirkung eines Attraktivitätsverlusts des gesamten Gebietes mit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bordell im Kerngebiet; Laufhaus; Straßenstrich; "Trading-Down-Effekt"; Niveauabsenkung eines Gebietes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Baugenehmigung für "Laufhaus"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bordell "Laufhaus" wird nicht genehmigt - Berliner Stadtviertel würde dadurch an Attraktivität verlieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Baugenehmigung für "Laufhaus" - Errichtung eines Bordells im vorgesehenen Baugebiet würde zu „Trading-Down-Effekt“ führen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09

    Weiterer Bordellbetrieb südlich des Speyrer Doms nicht zulässig

    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn das Gebiet durch die Zulassung der prostitutiven Einrichtung eine Prägung erlangen könnte, die es nach seiner Eigenart und Zweckbestimmung gleichsam als ein Sondergebiet für sexuelle Dienstleistungen erscheinen ließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 21/83 -, zitiert nach [...]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, zitiert nach [...]).

    Denn auch wenn hinsichtlich der Beurteilung, ob das Vorhaben zulässig ist, auf die Verhältnisse im Baugebiet selbst abzustellen ist, können hinsichtlich der tatsächlichen Beeinträchtigungen, die einem Vorhaben entgegenstehen, auch Umstände einbezogen werden, die von außen auf das Baugebiet einwirken (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Konzentration von Bordellbetrieben, sonstigen Einrichtungen des Sex-Gewerbes und Vergnügungsstätten eine Gebietsabwertung auslösen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 5 K 3864/05 -, zitiert nach [...]; VG München, Urteil vom 9. Februar 2006 - M 11 K 05.1994 -, zitiert nach [...]; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 4 B 182.92 -, zitiert nach [...]).

    Maßgeblich sind allein die städtebaulichen Auswirkungen im Sinne eines Attraktivitätsverlustes des Gebiets (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 8 A 10480/09 -, a.a.O.).

  • VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07

    "Salon Prestige" darf weiter betrieben werden

    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    Die Kammer hat sich in ihrem Urteil vom 5. Mai 2009 - VG 19 A 91.07 - der überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die prostitutive Einrichtungen als Gewerbebetriebe (sui generis) im bauplanungsrechtlichen Sinne betrachtet, angeschlossen.

    Denn der Begriff der Vergnügungsstätte ist zwar gesetzlich nicht definiert, stellt aber eher einen Sammelbegriff für besondere Gewerbebetriebe dar, bei denen in unterschiedlicher Ausprägung die kommerzielle Unterhaltung und Freizeitgestaltung im Vordergrund steht, und die meist durch eine Lärmbelästigung für die Umgebung gekennzeichnet sind (VG Berlin, Urteil vom 5. Mai 2009 - VG 19 A 91.07 -, m.w.N., zitiert nach [...]).

    Diese ergeben eine gebietstypische Nutzungsstruktur, in der miteinander verträgliche Arten von Nutzungen zusammengefasst und von anderen Nutzungsarten abgegrenzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 64/79 -, a.a.O.; Urteil der Kammer vom 5. Mai 2009 - VG 19 A 91.07 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    Insbesondere gebietet auch die Größe des geplanten Vorhabens keine andere Beurteilung, auch wenn diese auf einen größeren Einzugsbereich (vgl. zu diesem Merkmal von Vergnügungsstätten: BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 64/79 -, BVerwGE 68, 207 ff.) schließen lässt.

    Diese ergeben eine gebietstypische Nutzungsstruktur, in der miteinander verträgliche Arten von Nutzungen zusammengefasst und von anderen Nutzungsarten abgegrenzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 64/79 -, a.a.O.; Urteil der Kammer vom 5. Mai 2009 - VG 19 A 91.07 -, a.a.O.).

    Kerngebiete haben innerhalb des städtebaulichen Ordnungsgefüges zentrale Funktionen mit vielfältigen Nutzungen und einem urbanen Angebot an Gütern und Dienstleistungen für die Besucher der Stadt und für die Wohnbevölkerung eines großen Einzugsbereichs; das Wohnen tritt dort zurück (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 64/79 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 15 ZB 07.2200

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    Auch der Umstand, dass der Plangeber prostitutive Einrichtungen durch textliche Festsetzungen hätte ausschließen können, es aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht getan hat, kann lediglich dazu führen, dass derartige Betriebe über § 15 Abs. 1 BauNVO nicht ausgeschlossen werden können, hat jedoch nicht zur Folge, dass sich ein zur Genehmigung stehender Betrieb hinsichtlich seiner Größe und seines Betriebskonzepts sowie der damit verbundenen, konkret zu erwartenden Umgebungsauswirkungen nicht an dem Gebot der Rücksichtnahme messen lassen muss (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 15 ZB 07.2200 -, zitiert nach [...]).

    Ab welcher Anzahl ein neu hinzutretendes Vorhaben der Eigenart des Baugebiets widerspricht, ist allein nach städtebaulichen Gesichtspunkten zu beurteilen (BayVGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 15 ZB 07.2200 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    Die Duldungspflicht ist nicht unbegrenzt, sondern beschränkt sich vielmehr auf den jeweils bestehenden Zustand (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - IV C 10.77 -, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    Andererseits muss auch der Pflichtige ein größeres Maß an Rücksichtnahme einhalten (zu Beeinträchtigungen durch Immissionen: BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - IV C 71.73 -, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind gegeneinander abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 -, zitiert nach [...]; Fickert/Fieseler, BauNVO-Kommentar, 11. Auflage 2008, § 15 Rdnr. 23.12, m.w.N.).
  • VG München, 09.02.2006 - M 11 K 05.1994
    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Konzentration von Bordellbetrieben, sonstigen Einrichtungen des Sex-Gewerbes und Vergnügungsstätten eine Gebietsabwertung auslösen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 5 K 3864/05 -, zitiert nach [...]; VG München, Urteil vom 9. Februar 2006 - M 11 K 05.1994 -, zitiert nach [...]; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 4 B 182.92 -, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 21.12.1992 - 4 B 182.92
    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Konzentration von Bordellbetrieben, sonstigen Einrichtungen des Sex-Gewerbes und Vergnügungsstätten eine Gebietsabwertung auslösen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 5 K 3864/05 -, zitiert nach [...]; VG München, Urteil vom 9. Februar 2006 - M 11 K 05.1994 -, zitiert nach [...]; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 4 B 182.92 -, zitiert nach [...]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Auszug aus VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
    Denn ist der Standort bereits durch Belästigungen in einer bestimmten Weise vorgeprägt, so vermindern sich entsprechend die Anforderungen des Rücksichtnahmegebots (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 31.09 -, zitiert nach [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2004 - 7a D 52/03

    Wohnnutzung im Kerngebiet

  • BVerwG, 29.07.1991 - 4 B 40.91

    Bauplanungsrecht: Nutzfläche einer Spielhalle im Kerngebiet, Grenzen des § 15

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

  • VG Berlin, 31.08.2010 - 13 A 78.07

    Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet

    Es entspricht einem allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz, dass sich Vergnügungsstätten und prostitutive Einrichtungen negativ auf ihre Umgebung auswirken können, indem sie den sog. "trading-down-Effekt" auslösen, also zu einem Attraktivitätsverlust von Wohngebieten führen und die Entstehung und Erhaltung von "normalem" - d. h. im vorliegenden Fall: wohngebietsverträglichem - Gewerbe erschweren können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 -, BRS 56 Nr. 61 und Beschluss vom 21. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 C 10053.05 -, BRS 69 Nr. 35; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 10 A 2288.00 -, juris, Rn. 15; VG Berlin, Urteil vom 19. Mai 2010 - VG 19 A 167.08 -.
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